Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?
Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 oder Außenbereich entscheiden über den Wert stärker als die reine Fläche. Das wird vor jeder Preisaussage geklärt.
Grundstück verkaufen · Regensburg
Nicht die Fläche entscheidet, sondern was darauf entstehen darf. Persönlich eingeordnet statt automatisch berechnet.
Die drei Eigentümerfragen
Bevor über einen Preis gesprochen wird, werden Baurecht, Käuferkreis und Altbestand geklärt. Das erspart spätere Rückzieher im Verkauf.
Bebauungsplan, Innenbereich nach § 34 oder Außenbereich entscheiden über den Wert stärker als die reine Fläche. Das wird vor jeder Preisaussage geklärt.
Je nach Zuschnitt und Baurecht kommen Familien, Bauträger oder Kapitalanleger infrage. Der Käuferkreis bestimmt, wie vermarktet wird.
Scheune, Garage oder Abbruchhaus können den Wert heben oder senken. Abbruchkosten und Bestandsschutz werden offen mitgerechnet.
So läuft es ab
Neben der offenen Vermarktung können Grundstücke auch gezielt Interessenten aus der bestehenden Kartei vorgestellt werden. Welcher Weg passt, klärt sich im Gespräch.
Grundbuchauszug, Lageplan und, falls vorhanden, Bebauungsplan oder Bauvoranfrage.
Was ist heute möglich, was wäre mit einer Voranfrage denkbar. Das ist die Grundlage für den Preis.
Sie entscheiden, ob offen vermarktet oder gezielt angesprochen wird.
Lageplan und Flurstücksnummer brauchen Sie für den ersten Kontakt nicht. Ort und ungefähre Größe genügen, alles Weitere tragen wir gemeinsam zusammen.
Servicegebiet
Liegt Ihr Grundstück im Landkreis oder im Städtedreieck, gilt derselbe Ablauf. Was den jeweiligen Ort ausmacht, steht auf der Regionsseite.
Verkauf starten
Lage, Größe und Baurecht genügen für den Anfang. Die Einordnung erfolgt persönlich, nicht automatisiert.
Rückmeldung in 1 bis 2 Werktagen
Mehr zur Region: Regionsseite Regensburg.