Erbfall und Erbengemeinschaft
Geerbt, und jetzt?
Eine geerbte Immobilie bringt Fragen mit, die niemand geplant hat. Der erste Schritt ist ein neutraler Wert. Auf dieser Grundlage lassen sich die Optionen in Ruhe vergleichen.
Worum es geht
Eine Zahl, auf die sich alle Erben beziehen können.
In einem Nachlass ist die Immobilie oft der größte Posten. Solange ihr Wert unklar ist, wird über Gefühl verhandelt statt über Zahlen.
Eine neutrale Einschätzung nimmt der Diskussion die Schärfe. Sie sagt nicht, was geschehen soll, sondern was die Immobilie heute wert ist. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Auszahlung realistisch ist oder ob der Verkauf der ruhigere Weg wäre.
Wir bewerten für alle Beteiligten gleich und ergreifen keine Partei. Ob am Ende verkauft wird, entscheiden die Erben.
Die Optionen
Vier Wege, die meistens infrage kommen.
Welcher passt, hängt von den Zahlen ab und davon, wie gut sich die Erben untereinander verständigen.
Verkaufen und teilen
Die Immobilie wird verkauft, der Erlös lässt sich unter den Erben aufteilen. Der häufigste Weg, wenn niemand selbst einziehen möchte.
Einer übernimmt
Ein Erbe behält die Immobilie und zahlt die übrigen aus. Grundlage ist ein Wert, den alle Beteiligten als fair akzeptieren.
Vermieten und halten
Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und bringt Mieteinnahmen. Das verschiebt die Entscheidung, hält die Erben aber weiter zusammen.
Teilungsversteigerung
Gibt es keine Einigung, kann jeder Miterbe sie beantragen. Sie ist der letzte Weg und führt meist zu einem geringeren Erlös.
Ablauf
Vier Schritte, in Ihrem Tempo.
Der erste Schritt ist klein und verpflichtet zu nichts.
1. Überblick verschaffen
Ein erstes Gespräch, auch wenn noch nicht alles geklärt ist. Sie müssen keine Unterlagen zusammenhaben.
2. Wert einordnen
Eine neutrale Einschätzung der Immobilie, auf die sich alle Erben gemeinsam beziehen können.
3. Optionen vergleichen
Verkauf, Auszahlung oder Vermietung nebeneinander, mit den Folgen für jeden Beteiligten.
4. Entscheiden
Erst danach fällt eine Entscheidung. Auf Wunsch begleiten wir den Verkauf bis zum Notartermin.
Mehrere Beteiligte
Wenn die Erben verstreut sind.
Geschwister in anderen Städten, unterschiedliche Vorstellungen, dazu ein Haus voller Erinnerungen. Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Termine vor Ort übernehmen wir, auch wenn niemand in Regensburg wohnt. Rückmeldungen bekommen alle Erben gleichzeitig und im gleichen Wortlaut, damit niemand das Gefühl hat, weniger zu wissen als die anderen.
Auf Wunsch verzichten wir auf ein öffentliches Inserat und sprechen passende Interessenten direkt an. Mehr zum allgemeinen Ablauf steht unter Immobilie verkaufen.
Klare Rollen
Was wir übernehmen und was nicht.
Damit von Anfang an klar ist, wofür wir zuständig sind und wofür Nachlassgericht, Notar oder Steuerberater.
Das übernehmen wir
- Neutrale Markteinschätzung der geerbten Immobilie
- Beschaffung fehlender Objektunterlagen, soweit möglich
- Abstimmung mit mehreren Erben, auch über Entfernung
- Vorbereitung und Vermarktung, auf Wunsch diskret
- Begleitung der Verhandlung bis zum Notartermin
Das gehört in andere Hände
- Erbschein, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung: Anwalt oder Nachlassgericht
- Grundbuchberichtigung und Beurkundung: Notar
- Erbschaftsteuer und Fragen zur Spekulationsfrist: Steuerberater
- Wertgutachten für Finanzamt oder Gericht: Sachverständiger
- Vermittlung zwischen zerstrittenen Erben: Mediation
Unsere Einschätzung ist eine Markteinschätzung, kein Sachverständigengutachten. Für das Finanzamt oder für gerichtliche Zwecke ist ein solches Gutachten nötig.
Servicegebiet
Nicht nur in der Stadt Regensburg.
Liegt Ihre geerbte Immobilie im Landkreis oder im Städtedreieck, gilt derselbe Ablauf. Was den jeweiligen Ort ausmacht, steht auf der Regionsseite.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur geerbten Immobilie.
Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?
Die Immobilie geht auf die Erben über. Sind mehrere Personen beteiligt, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Verkauf entscheiden kann. Vor einem Verkauf muss das Grundbuch auf die Erben berichtigt werden, dafür sind Notar und Grundbuchamt zuständig.
Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?
Lage, Zustand, Baujahr und die aktuelle Nachfrage werden vor Ort eingeordnet. Für die Aufteilung unter den Erben zählt vor allem, dass die Einschätzung neutral ist und alle sie nachvollziehen können. Verlangt das Finanzamt oder ein Gericht einen Nachweis, ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten nötig.
Was gilt, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Die Erbengemeinschaft kann nur einstimmig verkaufen. Kommt keine Einigung zustande, bleiben die Auszahlung der übrigen Erben oder die Teilungsversteigerung. Weil letztere meist weniger einbringt, lohnt sich vorher der Versuch, über einen neutralen Wert eine gemeinsame Grundlage zu schaffen.
Muss beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer gezahlt werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. Für die Spekulationsfrist wird die Besitzzeit des Erblassers fortgeführt, unabhängig davon gilt die Erbschaftsteuer mit ihren Freibeträgen. Beides gehört zum Steuerberater, wir rechnen das nicht für Sie aus.
Muss das Haus leergeräumt sein, bevor es verkauft wird?
Nein. Für eine erste Einschätzung reicht die Immobilie so, wie sie ist. Ob sich eine Räumung vor der Vermarktung lohnt, besprechen wir anhand des Objekts, in vielen Fällen ist sie nicht nötig.
Wie schnell kann eine geerbte Immobilie verkauft werden?
Der Markt ist selten der Engpass. Länger dauern in der Regel Erbschein, Grundbuchberichtigung und die Abstimmung unter den Erben. Bewerten und vorbereiten lässt sich die Immobilie schon, während diese Punkte laufen.
Erbfall in Ruhe besprechen.
Ein erstes Gespräch, ohne Verpflichtung und ohne Verkaufsdruck. Sie entscheiden danach, ob und wie es weitergeht.