Miteigentum
Stehen beide im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden. Verkaufen, belasten oder übertragen lässt sie sich dann nur gemeinsam.
Ratgeber für Eigentümer
Welche Optionen es gibt, welche Rolle die Bewertung spielt und welche Fehler sich vermeiden lassen. Damit beide Seiten von derselben Grundlage aus entscheiden.
Worum es geht
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Posten. Dieser Ratgeber sortiert die Optionen und zeigt, womit sinnvollerweise angefangen wird.
Der Text gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Zugewinnausgleich, Scheidungsfolgenvereinbarung und steuerliche Fragen gehören zu Anwalt, Notar und Steuerberater.
Erste Schritte
Bevor über Verkauf oder Auszahlung gesprochen wird, hilft ein nüchterner Überblick.
Drei Punkte sind am Anfang wichtig: Wem gehört die Immobilie laut Grundbuch, welche Belastungen sind eingetragen und wie hoch ist der Kredit noch? Diese Angaben bestimmen, welche Wege überhaupt offen stehen.
Erst danach lohnt sich die Frage nach dem Wert. Sie ist die Grundlage für jede Entscheidung, egal ob am Ende verkauft oder ausgezahlt wird.
Einfach erklärt
Drei Begriffe, die in fast jedem Gespräch zu diesem Thema auftauchen.
Stehen beide im Grundbuch, gehört die Immobilie beiden. Verkaufen, belasten oder übertragen lässt sie sich dann nur gemeinsam.
Eine Seite übernimmt die Immobilie und zahlt die andere für ihren Anteil aus. Grundlage ist ein Wert, den beide akzeptieren.
Kommt keine Einigung zustande, kann eine Seite die Versteigerung beantragen. Der Erlös liegt dabei häufig unter dem freien Marktpreis.
Bewertung
Ohne gemeinsame Zahl verhandeln beide Seiten über Gefühl.
Ob eine Auszahlung realistisch ist, lässt sich erst beurteilen, wenn der Wert der Immobilie feststeht. Dieselbe Zahl entscheidet auch darüber, ob nach Ablösung des Kredits überhaupt etwas zu verteilen bleibt.
Eine persönliche Immobilienbewertung berücksichtigt Lage, Zustand und Nachfrage vor Ort. Wie eine Bewertung abläuft und was sie kostet, steht im Ratgeber zur Immobilienbewertung.
Die Optionen
Vier Wege, die in dieser Situation regelmäßig abgewogen werden.
Der Verkauf beendet die gemeinsame Bindung und macht den Wert verfügbar. Beide Seiten können danach getrennt planen.
Sinnvoll, wenn eine Seite bleiben möchte und die Finanzierung allein tragen kann. Die andere wird für ihren Anteil ausgezahlt.
Die Immobilie bleibt gemeinsam und bringt Miete. Beide Seiten bleiben dadurch aber weiter wirtschaftlich verbunden.
Der letzte Weg, wenn keine Einigung möglich ist. Er kostet Zeit, Nerven und meist auch Erlös.
Kredit und Erlös
Der finanzielle Teil wird häufig unterschätzt.
Ein gemeinsam aufgenommenes Darlehen endet nicht mit der Trennung. In der Regel haften beide Seiten weiter, unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnt. Ob eine Seite allein übernehmen kann, entscheidet die Bank anhand der Bonität.
Beim Verkauf wird zuerst das Darlehen abgelöst, erst der Rest wird verteilt. Je nach Zinsbindung kann dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Auch das gehört früh mit der Bank besprochen, weil es das Ergebnis spürbar verändern kann.
Typische Fehler
Die meisten entstehen aus Zeitdruck oder fehlenden Zahlen.
Zwei Wunschzahlen führen zu keiner Einigung. Eine neutrale Einschätzung schafft eine gemeinsame Grundlage.
Ein gemeinsames Darlehen läuft weiter, auch nach dem Auszug. Wer wie lange haftet, gehört früh mit der Bank geklärt.
Ein überhasteter Verkauf kostet Geld. Meist reicht die Zeit für eine geordnete Vermarktung, wenn beide Seiten das wollen.
Je mehr Botschaften über Dritte laufen, desto teurer wird die Trennung. Eine sachliche Zahl als Ausgangspunkt hilft mehr als jede Vermittlung.
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Ihre Angaben sehe ich mir persönlich an.
Sabrina Hollnberger
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Gemeinsames Eigentum
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Häufige Fragen
Es gibt vier gängige Wege: gemeinsam verkaufen, eine Seite zahlt die andere aus, die Immobilie wird vermietet oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Welcher Weg passt, hängt vom Wert, von der Finanzierung und davon ab, wie weit eine Verständigung möglich ist.
Lage, Zustand, Baujahr und Nachfrage werden vor Ort eingeordnet. Entscheidend ist, dass die Einschätzung neutral ist und beide Seiten sie nachvollziehen können. Für gerichtliche Zwecke braucht es zusätzlich ein Sachverständigengutachten.
Stehen beide im Grundbuch, kann keine Seite allein verkaufen. Ohne Einigung bleibt nur die Teilungsversteigerung, die meist weniger einbringt. Deshalb lohnt sich der Versuch, über eine neutrale Bewertung eine gemeinsame Basis zu finden.
Der Kredit läuft unabhängig von der Trennung weiter, meist haften beide gemeinsam. Ob eine Seite allein übernehmen kann oder ob eine Ablösung sinnvoll ist, klärt die Bank. Das sollte früh passieren, weil es die möglichen Wege stark einschränkt.
Beides ist möglich. Der Zeitpunkt hat rechtliche und steuerliche Folgen, die Anwalt und Steuerberater einordnen. Für die Vermarktung zählt vor allem, dass Wert und Zuständigkeiten geklärt sind, bevor ein Objekt an den Markt geht.
Ja. Auf Wunsch wird ohne öffentliches Inserat vermarktet und passende Interessenten werden direkt angesprochen. Ein Teil unseres Portfolios wird ausschließlich im Netzwerk vermittelt.
Wir ordnen den Wert neutral ein und erklären die Optionen, ohne Partei zu ergreifen.