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Hollnberger Immobilien
KI-generiert

Trennung und Scheidung

Erst Klarheit schaffen, dann entscheiden.

Wenn eine gemeinsame Immobilie im Raum steht, hilft zuerst ein neutraler Wert. Auf dieser Grundlage lassen sich die Optionen sachlich vergleichen, ohne Druck und ohne Eile.

Worum es geht

Eine Zahl, auf die sich beide beziehen können.

In einer Trennung ist die Immobilie oft der größte gemeinsame Posten. Solange der Wert unklar ist, verhandeln beide Seiten über Gefühl statt über Zahlen.

Eine neutrale Einschätzung nimmt der Diskussion die Schärfe. Sie sagt nicht, was geschehen soll, sondern was die Immobilie heute wert ist. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Auszahlung realistisch ist oder ob ein Verkauf der ruhigere Weg wäre.

Wir bewerten für beide Seiten gleich und ergreifen keine Partei. Ob am Ende verkauft wird, entscheiden Sie.

Die Optionen

Vier Wege, die meistens infrage kommen.

Welcher passt, hängt von den Zahlen ab und davon, wie gut eine Verständigung noch möglich ist.

Gemeinsam verkaufen

Beide Seiten verkaufen zusammen und teilen den Erlös. Das schafft klare Verhältnisse und beendet die gemeinsame Bindung an die Immobilie.

Einer übernimmt

Eine Seite bleibt in der Immobilie und zahlt die andere aus. Grundlage dafür ist ein Wert, den beide als fair akzeptieren.

Vorerst vermieten

Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und wird vermietet. Das verschiebt die Entscheidung, bindet aber beide Seiten weiter aneinander.

Teilungsversteigerung

Einigen sich beide Seiten nicht, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Sie ist der letzte Weg und führt oft zu einem geringeren Erlös.

Ablauf

Vier Schritte, in Ihrem Tempo.

Der erste Schritt ist klein und verpflichtet zu nichts.

1. Situation schildern

Ein erstes Gespräch, vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden, wie viel Sie erzählen möchten.

2. Wert einordnen

Eine neutrale Einschätzung der Immobilie, auf die sich beide Seiten beziehen können.

3. Optionen vergleichen

Verkauf, Auszahlung oder Vermietung nebeneinander, mit den jeweiligen Folgen für beide Seiten.

4. Entscheiden

Erst danach fällt eine Entscheidung. Auf Wunsch begleiten wir den Verkauf bis zum Notartermin.

Diskretion

Nicht jeder muss davon erfahren.

Eine Trennung geht das Umfeld nichts an. Die Vermarktung lässt sich entsprechend zurückhaltend aufsetzen.

Auf Wunsch verzichten wir auf ein öffentliches Inserat und sprechen passende Interessenten direkt an. Ein Teil unseres Portfolios wird ohnehin ausschließlich im Netzwerk vermittelt.

Auch Besichtigungen lassen sich so takten, dass sie im Alltag möglichst wenig auffallen. Mehr zum allgemeinen Ablauf steht unter Immobilie verkaufen.

Klare Rollen

Was wir übernehmen und was nicht.

Damit von Anfang an klar ist, wofür wir zuständig sind und wofür Anwalt, Notar oder Steuerberater.

Das übernehmen wir

  • Neutrale Markteinschätzung der gemeinsamen Immobilie
  • Vorbereitung, Unterlagen und Vermarktungsstrategie
  • Abstimmung mit beiden Seiten, auf Wunsch getrennt
  • Diskrete Ansprache passender Interessenten
  • Begleitung der Verhandlung bis zum Notartermin

Das gehört in andere Hände

  • Rechtsberatung, Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgenvereinbarung: Anwalt
  • Beurkundung von Kaufvertrag und Übertragung: Notar
  • Steuerliche Fragen, etwa zur Spekulationsfrist: Steuerberater
  • Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten: Sachverständiger
  • Mediation oder Paarberatung: entsprechende Fachstellen

Unsere Einschätzung ist eine Markteinschätzung, kein Sachverständigengutachten. Für gerichtliche Zwecke ist ein solches Gutachten nötig.

Servicegebiet

Nicht nur in der Stadt Regensburg.

Liegt Ihre gemeinsame Immobilie im Landkreis oder im Städtedreieck, gilt derselbe Ablauf. Was den jeweiligen Ort ausmacht, steht auf der Regionsseite.

Häufige Fragen

Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung.

Wie wird der Wert des Hauses bei einer Scheidung ermittelt?

Lage, Zustand, Baujahr und die aktuelle Nachfrage werden vor Ort eingeordnet. Wichtig ist, dass die Einschätzung neutral erfolgt und für beide Seiten nachvollziehbar ist. Für gerichtliche Zwecke ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten nötig.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?

In der Regel gibt es vier Wege: gemeinsam verkaufen, eine Seite zahlt die andere aus, die Immobilie wird vermietet oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Welcher Weg passt, hängt von den Zahlen und davon ab, wie weit beide Seiten noch miteinander sprechen können.

Kann einer das Haus übernehmen und den anderen auszahlen?

Ja, das ist ein häufiger Weg. Voraussetzung ist ein Wert, den beide akzeptieren, und eine Finanzierung, die die übernehmende Seite allein tragen kann. Die Details gehören zu Bank, Anwalt und Notar.

Kann mein Ex-Partner den Hausverkauf verhindern?

Gehört die Immobilie beiden, kann keine Seite allein verkaufen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung. Weil sie meist zu einem geringeren Erlös führt, lohnt sich vorher der Versuch, über eine neutrale Bewertung eine gemeinsame Grundlage zu finden.

Sollten wir das Haus vor oder nach der Scheidung verkaufen?

Beides kommt vor. Der Zeitpunkt hat rechtliche und steuerliche Folgen, die zu Anwalt und Steuerberater gehören. Aus Sicht der Vermarktung zählt vor allem, dass Wert und Zuständigkeiten geklärt sind, bevor ein Objekt an den Markt geht.

Kann das Haus verkauft werden, ohne dass es im Umfeld bekannt wird?

Ja. Auf Wunsch wird diskret vermarktet. Ein Teil unseres Portfolios wird ausschließlich im Netzwerk vermittelt, ohne öffentliches Inserat.

Situation vertraulich besprechen.

Ein erstes Gespräch, ohne Verpflichtung und ohne Verkaufsdruck. Sie entscheiden danach, ob und wie es weitergeht.