Gemeinsam verkaufen
Beide Seiten verkaufen zusammen und teilen den Erlös. Das schafft klare Verhältnisse und beendet die gemeinsame Bindung an die Immobilie.
Trennung und Scheidung
Wenn eine gemeinsame Immobilie im Raum steht, hilft zuerst ein neutraler Wert. Auf dieser Grundlage lassen sich die Optionen sachlich vergleichen, ohne Druck und ohne Eile.
Worum es geht
In einer Trennung ist die Immobilie oft der größte gemeinsame Posten. Solange der Wert unklar ist, verhandeln beide Seiten über Gefühl statt über Zahlen.
Eine neutrale Einschätzung nimmt der Diskussion die Schärfe. Sie sagt nicht, was geschehen soll, sondern was die Immobilie heute wert ist. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Auszahlung realistisch ist oder ob ein Verkauf der ruhigere Weg wäre.
Wir bewerten für beide Seiten gleich und ergreifen keine Partei. Ob am Ende verkauft wird, entscheiden Sie.
Die Optionen
Welcher passt, hängt von den Zahlen ab und davon, wie gut eine Verständigung noch möglich ist.
Beide Seiten verkaufen zusammen und teilen den Erlös. Das schafft klare Verhältnisse und beendet die gemeinsame Bindung an die Immobilie.
Eine Seite bleibt in der Immobilie und zahlt die andere aus. Grundlage dafür ist ein Wert, den beide als fair akzeptieren.
Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und wird vermietet. Das verschiebt die Entscheidung, bindet aber beide Seiten weiter aneinander.
Einigen sich beide Seiten nicht, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Sie ist der letzte Weg und führt oft zu einem geringeren Erlös.
Ablauf
Der erste Schritt ist klein und verpflichtet zu nichts.
Ein erstes Gespräch, vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden, wie viel Sie erzählen möchten.
Eine neutrale Einschätzung der Immobilie, auf die sich beide Seiten beziehen können.
Verkauf, Auszahlung oder Vermietung nebeneinander, mit den jeweiligen Folgen für beide Seiten.
Erst danach fällt eine Entscheidung. Auf Wunsch begleiten wir den Verkauf bis zum Notartermin.
Neutrale Einschätzung

Ihre Angaben sehe ich mir persönlich an.
Sabrina Hollnberger
Rückmeldung in 1 bis 2 Werktagen
Diskretion
Eine Trennung geht das Umfeld nichts an. Die Vermarktung lässt sich entsprechend zurückhaltend aufsetzen.
Auf Wunsch verzichten wir auf ein öffentliches Inserat und sprechen passende Interessenten direkt an. Ein Teil unseres Portfolios wird ohnehin ausschließlich im Netzwerk vermittelt.
Auch Besichtigungen lassen sich so takten, dass sie im Alltag möglichst wenig auffallen. Mehr zum allgemeinen Ablauf steht unter Immobilie verkaufen.
Klare Rollen
Damit von Anfang an klar ist, wofür wir zuständig sind und wofür Anwalt, Notar oder Steuerberater.
Unsere Einschätzung ist eine Markteinschätzung, kein Sachverständigengutachten. Für gerichtliche Zwecke ist ein solches Gutachten nötig.
Servicegebiet
Ob Ihre gemeinsame Immobilie in der Stadt, im Landkreis oder im Städtedreieck liegt: Der Ablauf bleibt derselbe. Was den jeweiligen Ort ausmacht, steht auf der Regionsseite.
Häufige Fragen
Lage, Zustand, Baujahr und die aktuelle Nachfrage werden vor Ort eingeordnet. Wichtig ist, dass die Einschätzung neutral erfolgt und für beide Seiten nachvollziehbar ist. Für gerichtliche Zwecke ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten nötig.
In der Regel gibt es vier Wege: gemeinsam verkaufen, eine Seite zahlt die andere aus, die Immobilie wird vermietet oder es kommt zur Teilungsversteigerung. Welcher Weg passt, hängt von den Zahlen und davon ab, wie weit beide Seiten noch miteinander sprechen können.
Ja, das ist ein häufiger Weg. Voraussetzung ist ein Wert, den beide akzeptieren, und eine Finanzierung, die die übernehmende Seite allein tragen kann. Die Details gehören zu Bank, Anwalt und Notar.
Gehört die Immobilie beiden, kann keine Seite allein verkaufen. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung. Weil sie meist zu einem geringeren Erlös führt, lohnt sich vorher der Versuch, über eine neutrale Bewertung eine gemeinsame Grundlage zu finden.
Beides kommt vor. Der Zeitpunkt hat rechtliche und steuerliche Folgen, die zu Anwalt und Steuerberater gehören. Aus Sicht der Vermarktung zählt vor allem, dass Wert und Zuständigkeiten geklärt sind, bevor ein Objekt an den Markt geht.
Ja. Auf Wunsch wird diskret vermarktet. Ein Teil unseres Portfolios wird ausschließlich im Netzwerk vermittelt, ohne öffentliches Inserat.
Ein erstes Gespräch ist unverbindlich. Danach entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.