Zählt der Mietvertrag oder die Fläche?
Bei vermieteten Objekten rechnet der Käufer über Miete, Restlaufzeit und Bonität des Mieters. Leerstand wird dagegen über die mögliche Nutzung bewertet.
Gewerbe verkaufen · Regensburg
Selten entscheidet der Quadratmeterpreis. Mietvertrag, Nutzung und Käuferkreis bestimmen, was am Markt erreichbar ist.
Die drei Eigentümerfragen
Vermietet oder leer, Eigennutzer oder Anleger, heutige oder mögliche Nutzung: Diese drei Punkte bestimmen den Preis und den Weg zum Käufer.
Bei vermieteten Objekten rechnet der Käufer über Miete, Restlaufzeit und Bonität des Mieters. Leerstand wird dagegen über die mögliche Nutzung bewertet.
Eigennutzer wollen die Fläche selbst betreiben, Kapitalanleger rechnen die Rendite. Beide Gruppen brauchen unterschiedliche Unterlagen und eine unterschiedliche Ansprache.
Ob aus Ladenfläche, Büro oder Halle etwas anderes werden darf, hängt am Baurecht. Diese Frage kann den Käuferkreis deutlich erweitern.
Vorbereitung
Je klarer die Unterlagen, desto belastbarer die Einschätzung. Fehlt etwas, wird es gemeinsam zusammengetragen.
Laufzeiten, Indexierung und Umlagen bestimmen, was ein Anleger zu zahlen bereit ist.
Nutzfläche, Zuschnitt, Andienung und Stellplätze werden vor der Preisaussage geklärt.
Baugenehmigung und zulässige Nutzung zeigen, was ein Käufer mit dem Objekt anfangen darf.
Auf Wunsch läuft der Verkauf ohne öffentliches Inserat. Mieter, Belegschaft und Wettbewerb erfahren dann nichts vorab.
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Ihre Angaben sehe ich mir persönlich an.
Sabrina Hollnberger
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Ob Ihre Gewerbeimmobilie in der Stadt, im Landkreis oder im Städtedreieck liegt: Der Ablauf bleibt derselbe. Was den jeweiligen Ort ausmacht, steht auf der Regionsseite.